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IBRRS 2022, 0898; IMRRS 2022, 0318
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Wohnraummiete
Kann Vermieter die Mietstruktur einfach umstellen?
AG Spandau, Urteil vom 13.12.2021 - 6 C 296/21
1. Eine Formularklausel im Mietvertrag, die den Vermieter berechtigt, die Mietstruktur durch einseitige Erklärung von einer Betriebskostenpauschale auf Betriebskostenvorauszahlungen umzustellen, ist unwirksam.
2. Die widerspruchslose Zahlung von Betriebskostennachforderungen durch den Mieter stellt keine Zustimmung zu einer Änderung der Mietstruktur dar.
3. Ohne Zustimmung des Mieters kann der Vermieter nur unter den in § 556a Abs. 2 Satz 1 BGB genannten Voraussetzungen von einer Bruttomiete oder einer Betriebskostenpauschale abweichen, nämlich dann, wenn er Betriebskosten zukünftig nach Verbrauch oder Verursachung abrechnen und umlegen will.
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