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IBRRS 2022, 0970; IMRRS 2022, 0352
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Wohnraummiete
Modernisierungsmieterhöhung: Wie sind die Kosten für den Einbau eines Aufzugs zu verteilen?
AG Hamburg, Urteil vom 27.01.2022 - 48 C 115/21
1. Eine Modernisierungsmaßnahme liegt mit dem Einbau eines Aufzugs vor.
2. Bei Modernisierungsmaßnahmen, die mehrere Wohnungen betreffen, sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen. Dem Vermieter steht insoweit ein Ermessen zu.
3. Es begegnet keinen Bedenken, die Kosten für den Einbau eines Aufzugs ab dem 1. OG nach dem Verhältnis der tatsächlichen Wohnfläche der einzelnen Wohnung zur Gesamtfläche zu verteilen.
4. Es ist nicht zwingend, dass bei einem Einbau eines Aufzugs die Bewohner der oberen Geschosse stärker belastet werden.
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