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IBRRS 2022, 0985; IMRRS 2022, 0362
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Gewerberaummiete
Keine Aufrechnung mit ausländischer Währung, aber Zurückbehaltungsrecht!
BGH, Urteil vom 26.01.2022 - XII ZR 79/20
Für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts kann es genügen, dass der Beklagte unter Hinweis auf die von ihm gegenüber dem Anspruch erklärte Aufrechnung die Abweisung der Klage beantragt hat (im Anschluss an BGH Urteil vom 28.07.1983 - VI ZR 285/81, IBRRS 1983, 0385 = NJW 1983, 2438).*)
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