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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 0991; IMRRS 2022, 0368
Mit Beitrag
Wohnraummiete
Ohne Vorenthaltung keine Nutzungsentschädigung
LG Berlin, Beschluss vom 22.03.2022 - 67 T 13/22
Voraussetzung für einen Anspruch aus § 546a BGB ist, dass die Mietsache dem Vermieter vorenthalten wird. Die Mietsache wird jedoch nicht vorenthalten, wenn der Vermieter das Fehlen des erforderlichen Rücknahmewillens bekundet, etwa dadurch, dass er die angebotene Rückgabe ablehnt oder zu erkennen gibt, dass er das Mietverhältnis als nicht beendet ansieht.
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