Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 1007
Mit Beitrag
Bauvertrag
Wer sich im "sicheren Hafen" befindet, erhält keinen "Besserungsschein"!
OLG München, Urteil vom 20.05.2020 - 27 U 2896/19 Bau
1. Mängelrügen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer begründen im Verhältnis zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer/Lieferant keinen Anscheinsbeweis für die Mangelhaftigkeit der Leistung/Lieferung.
2. Der Auftragnehmer eines Bauvertrags verhält sich treuwidrig, wenn er mit dem Auftraggeber einen Vergleich schließt und darin "nur" eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist für Mängel um fünf Jahre vereinbart, dann aber versucht, im Verhältnis zu seinem Nachunternehmer einen wie auch immer gearteten "Besserungsschein" zu erlangen.
3. Ein Vergleich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geht nicht zu Lasten des Nachunternehmers.
Volltext