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IBRRS 2022, 1025
Mit Beitrag
Werkvertrag
Unternehmer muss auf Sicherheitsrisiken hinweisen!
OLG Koblenz, Beschluss vom 09.06.2021 - 6 U 1094/20
1. Wird ein Werkunternehmer mit Instandsetzungsarbeiten beauftragt, hat er seine Leistung so auszuführen, dass sie den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden anerkannten Regeln der Technik und Sicherheitsstandards entspricht.
2. Umfasst der Auftrag des Werkunternehmers nicht sämtliche Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Funktion der instand zu setzenden Technik erforderlich sind, und erwachsen hieraus Sicherheitsrisiken, hat er dem Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis zu erteilen.
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