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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 1093
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Keine Höhenabsteckung vorgenommen: Keine Haftung für zu tiefe Errichtung des Gebäudes!
OLG Köln, Urteil vom 09.07.2021 - 19 U 103/20
1. Eine im Vorfeld der Errichtung eines Gebäudes nicht ordnungsgemäß vorgenommene Höhenabsteckung zieht nach der allgemeinen Lebenserfahrung typischerweise auch die Gefahr einer höhenmäßig nicht ordnungsgemäßen Errichtung eines Gebäudes nach sich.
2. Ein geltend gemachter Schaden infolge einer zu tiefen Errichtung des Gebäudes kann nicht ursächlich auf eine unterbliebene Höhenabsteckung zurückgeführt werden.
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