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IBRRS 2022, 1105; IMRRS 2022, 0411
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Wohnraummiete
Wärmebrücken sind kein Mangel: Keine Instandsetzungspflicht des Vermieters für Schimmelbildung
AG Emmendingen, Urteil vom 24.02.2021 - 7 C 120/20
1. Wärmebrücken in einer Mietwohnung sind ohne Beschaffenheitsvereinbarung kein Mangel, wenn dieser Zustand mit den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Vorschriften in Einklang steht.
2. Es besteht keine Instandsetzungspflicht des Vermieters für eine Schimmelbildung, die nicht nachgewiesen in seinen Verantwortungsbereich fällt und der Mieter mit einem vertragsgerechten Heiz- und Lüftungsverhalten die Schadenfreiheit der Wohnung selbst erreichen kann.
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