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IBRRS 2022, 1134; IMRRS 2022, 0430
Mit Beitrag
Gewerberaummiete
Mietanpassung auch bei mittelbaren Auswirkungen staatlicher Corona-Maßnahmen möglich
OLG Frankfurt, Urteil vom 18.02.2022 - 2 U 138/21
Auch lediglich mittelbar wirkende Folgen der COVID-19-Pandemie und der auf ihr beruhenden staatlichen Maßnahmen in Gestalt einer erheblichen Veränderung des Verhaltens der Bevölkerung, wie sie für einen Reinigungsbetrieb entstehen, sind grundsätzlich geeignet, eine Störung der Geschäftsgrundlage zu begründen, die zur Anpassung eines Mietvertrags führen. Maßgeblich für die Beurteilung sind über Art. 240 §§ 2 und 7 EGBGB hinaus sämtliche Umstände des Einzelfalls.*)
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