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IBRRS 2022, 1207; IMRRS 2022, 0463
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Gewerberaummiete
Anspruch auf Mietsicherheit auch nach Kündigung des Mietvertrags
LG Wiesbaden, Urteil vom 30.03.2022 - 12 O 58/21
1. Die vertraglich vereinbarte Mietsicherheit kann im Wege der Alternativverurteilung als Barkaution oder Mietbürgschaft im Urkundenprozess geltend gemacht werden.
2. Die Leistung der Mietsicherheit steht nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma), ihre Fälligkeit folgt allein nach dem Vertrag.
3. Die Vertragsbeendigung steht der Geltendmachung der Mietsicherheit nicht entgegen, wenn noch Ansprüche im Raum stehen.
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