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IBRRS 2022, 1212
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Auch notwendige Kfz-Stellplätze können das Wohnen stören!
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2022 - 5 S 395/22
Auch die Nutzung von notwendigen Kfz-Stellplätzen (§ 37 Abs. 1 LBO-BW) kann zu einer erheblichen Störung des Wohnens (§ 37 Abs. 8 Satz 2 LBO-BW) führen. Sind in einer Baugenehmigung die auch für den Umfang der Nutzung der Parkplätze maßgeblichen Betriebszeiten nicht hinreichend geregelt und können daher die mit der Parkplatznutzung verbundenen Immissionen nicht prognostiziert werden, kann dies zu einer nachbarrechtsverletzenden Unbestimmtheit der Baugenehmigung führen.*)
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