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IBRRS 2022, 1217
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Strafrecht sticht Berufsrecht!
Landesberufsgericht für Architekten in Baden-Württemberg, Urteil vom 11.02.2022 - LBG 2/21
Ist nach einer strafrechtlichen Verurteilung eines Architekten dessen Eintragung in der Architektenliste durch Entscheidung des Eintragungsausschusses der Architektenkammer nach §§ 6,7 ArchG-BW gelöscht worden, so ist eine Verurteilung des Architekten wegen derselben Handlungen durch die Berufsgerichtsbarkeit nicht möglich. Eine Verurteilung wegen berufswidrigen Verhaltens verstieße gegen das Verbot der Doppelbestrafung. Dies gilt auch dann, wenn der Architekt aufgrund eines neuen Antrags im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufsgerichts wieder in die Architektenliste eingetragen war.*)
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