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IBRRS 2022, 1533
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Vorgeschlagene Gründungsvariante muss zu den Bodenverhältnissen passen!
OLG München, Urteil vom 27.01.2021 - 27 U 4417/19 Bau
1. Ein mit der geologischen Beratung und Betreuung eines Bauvorhabens beauftragter Ingenieur hat dem Auftraggeber eine geeignete Gründungsvariante vorzuschlagen.
2. Auf etwaige Risiken der bei den gegebenen Bodenverhältnissen vorgeschlagenen Gründung hat der Ingenieur den Auftraggeber ausdrücklich hinzuweisen.
3. Der Auftraggeber darf der Empfehlung eines Bodengutachters grundsätzlich vertrauen.
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