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IBRRS 2022, 1671
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Bauherr lässt "abspecken": Architekt haftet nicht!
OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.07.2021 - 2 U 111/21
1. Mängelansprüche gegen einen Architekten wegen einer zu Fehlern führenden Planungsänderung kommen nicht in Betracht, wenn der Bauherr sich mit der Planungsänderung einverstanden erklärt sowie deren Bedeutung und Tragweite erkannt hat.
2. Wird eine zweischalig geplante Wand aus Kostengründen auf Anordnung des Bauherrn hin einschalig ausgeführt, muss sich ihm - auch als technischem Laien - aufdrängen, dass dies den Wärme- und Schallschutz verändert.
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