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IBRRS 2022, 1684; IMRRS 2022, 0688
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Bauträger
Eigentumswohnung fertig gestellt: Rohbau kann nicht zurückgegeben werden!
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.04.2022 - 4 U 61/21
1. Folge eines wirksamen Rücktritts ist grundsätzlich, dass die Parteien verpflichtet sind, gegenseitig den jeweils empfangenen Gegenstand zurückzugewähren.
2. Der Anspruch auf Rückgewähr entfällt jedoch, wenn der Rückgewährschuldner nicht in der Lage ist, den empfangenen Gegenstand zurückzugeben oder nur in veränderter Form.
3. Ein Rohbau kann vom Erwerber nicht zurück übereignet werden, wenn er in einer fertig gestellten Eigentumswohnung aufgegangen ist.
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