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IBRRS 2022, 1824
Mit Beitrag
Bausicherheiten
Errichtung eines Anbaus ist keine "erhebliche Umbaumaßnahme"!
OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.03.2021 - 2 U 214/20
1. Haben Auftragnehmer und Auftraggeber einen Verbraucherbauvertrag geschlossen, hat der Auftragnehmer gegen den Auftraggeber keinen Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit.
2. Ein Verbraucherbauvertrag ist ein Vertrag, durch den der Auftragnehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird.
3. Die Errichtung eines Anbaus an ein Wohnhaus und der Umbau einer Garage in Wohnraum sind keine "erheblichen Umbaumaßnahmen".
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