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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 1999; IMRRS 2022, 0824
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Gewerberaummiete
Kakerlaken sind ein Minderungsgrund!
OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2022 - 9 U 112/19
1. Wenn Gewerberäume zum Betrieb eines Geschäfts für Damenbekleidung vermietet werden, ist das Auftreten von Kakerlaken in den Verkaufsräumen ein erheblicher Mangel des Mietobjekts.*)
2. Kakerlakenbefall in einem Geschäft für Damenbekleidung kann eine Mietminderung von 30% rechtfertigen.*)
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