Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
OLG München, Urteil vom 27.04.2022 - 20 U 996/21 Bau
1. Ein Generalunternehmer ist hinsichtlich der vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen Empfänger von Baugeld i. S. des BauFordSiG.
2. Ist der Empfänger von Baugeld eine juristische Person, haftet im Fall eines Verschuldens auch ihr gesetzlicher Vertreter, wobei die Aufgabenverteilung im Vertretungsorgan zu berücksichtigen ist.
3. Zu den Aufgaben des Finanzvorstands einer Aktiengesellschaft gehört u. a. die Verwahrung und Verwendung des von einem Auftraggeber erlangten Baugelds.
4. Ein Finanzvorstand kann sich nicht damit entlasten, keine Kenntnis von den Vorschriften des BauFordSiG zu haben. Ein Irrtum über das Bestehen eines Gesetzes ist vermeidbar angesehen, wenn das Gesetz den Arbeitsbereich des Schädigers betrifft.
Volltext