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IBRRS 2022, 2969
Mit Beitrag
Bauvertrag
Keine Zahlungsverfügung bei Schlussrechnungsreife!
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.09.2022 - 8 W 29/22
1. Der Unternehmer kann mit einer auf § 650d BGB gestützten Leistungsverfügung nur den Anspruch auf Zahlung der infolge einer Änderungsanordnung erhöhten Abschlagsforderung, nicht aber eine entsprechende Nachtragsposition und/oder Teilrestwerklohnforderung aus der Schlussrechnung durchsetzen.*)
2. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten durch den Unternehmer und Schlussrechnungsreife ist der Anwendungsbereich des § 650d BGB nicht mehr eröffnet (a.A. KG, IBR 2021, 229).*)
3. Zur Selbstwiderlegung der Vermutung nach § 650d BGB für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes im Einzelfall.*)
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