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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 2912; IMRRS 2023, 1330
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Es gibt nur einen Verwalter-Kandidaten: Eigentümer müssen ihn wählen!
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22.08.2023 - 2-13 T 56/23
1. Steht für die Verwalterwahl nur ein Kandidat zur Auswahl und legt dieser annehmbare Konditionen für den Verwaltervertrag vor, reduziert sich das Ermessen der Eigentümer im Regelfall auf die Wahl dieses Kandidaten.*)
2. Die Eigentümer sind über die Konditionen hinreichend informiert, wenn sie Kenntnis davon haben, dass neben der Grundvergütung Sondervergütungen anfallen können. Diese müssen nicht im Detail mit der Einladung mitgeteilt werden, wenn insoweit die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Entwurf des Verwaltervertrages besteht.*)
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