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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 2928; IMRRS 2023, 1337
Mit Beitrag
Bauträger
Irgendwann ist Schluss!
OLG München, Beschluss vom 19.10.2023 - 28 U 3344/23 Bau
1. Auch wenn die Abnahme fehlschlägt, bestehen Mängelansprüche der Erwerber nicht zeitlich unbeschränkt fort. Die Erwerber können ihre Mängelansprüche verwirken.
2. Allein ein erheblicher Zeitablauf reicht nicht aus, um von einer Verwirkung der Mängelansprüche auszugehen. Maßgeblich ist jeweils eine Gesamtschau der konkreten Umstände des Einzelfalls.
3. Die Verwendung einer unwirksamen Abnahmeklausel durch den Bauträger steht der Verwirkung der Mängelansprüche nicht entgegen.
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