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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 3027; IMRRS 2023, 1388; IVRRS 2023, 0541
Prozessuales
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Verhältnis von Kostenbeschluss im sBV und Kostengrundentscheidung in der Hauptsache?
OLG Hamm, Beschluss vom 28.09.2023 - 25 W 234/23
Ein Kostenbeschluss nach § 494a Abs. 2 ZPO fällt weg, wenn im späteren Hauptsacheverfahren eine davon abweichende Kostengrundentscheidung - auch die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens betreffend - getroffen wird. Die aufgrund des Beschlusses nach § 494a Abs. 2 ZPO festgesetzten und gezahlten Kosten sind bei geänderter Kostengrundentscheidung zurückzuerstatten.*)
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