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IBRRS 2023, 3035
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Mit einem Brand muss jederzeit gerechnet werden!
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.10.2023 - 10 B 1023/23
1. Mit der Entstehung eines Brandes muss praktisch jederzeit gerechnet werden. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht.
2. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei Brandschutzmängeln keine hohen Anforderungen zu stellen, insbesondere bedarf es keiner Gefahrenabschätzung im Einzelfall.
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