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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 3152
Mit Beitrag
Kaufrecht
Kauf technischer Anlagenteile: Toleranzen sind hinzunehmen!
OLG München, Beschluss vom 08.11.2022 - 7 U 9266/21
1. Bei einem Vertrag über die Lieferung einer technischen Anlage (hier: Aufzugskabinenteile) ist davon auszugehen, dass die Vertragsparteien ihren Vereinbarungen stillschweigend die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu Grunde legen und deshalb gewisse Toleranzen zulässig sind, auch wenn in der Vereinbarung die Maße der zu liefernden Teile bezeichnet sind.
2. Hat der Verkäufer die Kaufsache dem Käufer übergeben, trägt der Käufer die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Sachmangels. Nur vor Gefahrübergang liegt die Beweislast für die Mangelfreiheit beim Verkäufer.
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