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IBRRS 2024, 0182; IMRRS 2024, 0077
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Wohnraummiete
Fenster nur von innen streichen - oder doch auch von außen?
AG Charlottenburg, Urteil vom 26.10.2023 - 210 C 176/23
1. Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters zu Schönheitsreparaturen für Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen ist unklar, weil der Außenanstrich von Fenstern davon auch erfasst sein kann (Anschluss an AG Hamburg, IMR 2023, 182).
2. Nach dem Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung ist die Verpflichtung dann insgesamt als unbillig zu werten mit der Folge, dass Schönheitsreparaturen Sache des Vermieters sind.
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