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IBRRS 2024, 0304; IMRRS 2024, 0126
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Regelungsverfügung über die Bestellung eines WEG-Verwalters?
LG Karlsruhe, Urteil vom 01.12.2023 - 11 S 12/23
1. Wenn von einer erlassenen, aber nicht rechtskräftigen einstweiligen Verfügung über die Bestellung eines WEG-Verwalters lange Zeit kein Gebrauch gemacht wird, kann dies zur Selbstwiderlegung der Dringlichkeit führen.*)
2. Eine Regelungsverfügung über die Bestellung eines WEG-Verwalters ist für gewöhnlich auf maximal ein Jahr zu befristen.*)
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