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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2024, 0409; IMRRS 2024, 0165
Wohnraummiete
Volltext
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Rechtsmissbräuchlicher Eigenbedarf: Sieben Jahre sind nicht alsbald!
LG Hannover, Urteil vom 21.03.2023 - 20 S 51/22
Zwar ist eine Eigenbedarfskündigung dann wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam, wenn sich der Vermieter mit ihrem Ausspruch zu seinem eigenen Verhalten in Widerspruch setzt. So liegt ein rechtsmissbräuchliches Verhalten in diesem Sinn dann vor, wenn der Vermieter Wohnraum auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, ihn alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen. Von einer "alsbaldigen Anmeldung des Eigenbedarfs" kann nach Ablauf von 7 Jahren aber nicht die Rede sein.
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