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IBRRS 2024, 1379; IMRRS 2024, 0564; IVRRS 2024, 0412
Beitrag in Kürze
Öffentliches Recht
Auch Bewachungskosten nach Zwangsräumung sind zu erstatten
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.04.2024 - 2 A 143/22
Nach der Zwangsräumung einer Immobilie zur Umsetzung einer Nutzungsuntersagung können dem Eigentümer nicht nur die Kosten der Türöffnungen und Verschließungen, sondern auch die Kosten der Bewachung des Objekts, um das erneute Eindringen Unbefugter zu verhindern, auferlegt werden, wenn der Eigentümer zur Sicherung selbst nicht in der Lage oder gewillt ist.
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