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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2024, 1587; IMRRS 2024, 0665; IVRRS 2024, 0264
Zwangsvollstreckung
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Kein neues Gutachten bei Antrag auf Versagung des Zuschlags gem. § 74a ZVG
AG Heilbronn, Urteil vom 18.03.2024 - 3 K 55/22
Das Vollstreckungsgericht ist unter sachverständiger Unterstützung zur Festsetzung des Verkehrswerts nach § 74a ZVG berufen. Dabei kann das Vollstreckungsgericht von der Einholung eines (weiteren) Gutachtens absehen, wenn aus eigener Erkenntnis eine (Neu)Einschätzung über den Wert des Grundstücks vorgenommen werden kann.
