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IBRRS 2024, 1881
Mit Beitrag
Bauvertrag
Wie ist über den Mängelbeseitigungsvorschuss abzurechnen?
OLG Brandenburg, Urteil vom 29.05.2024 - 11 U 74/18
Hat der Auftraggeber einen Kostenvorschuss erhalten, ist er nach erledigter Mängelbeseitigung rechenschaftspflichtig. Er hat zum Umfang des Kostenerstattungsanspruchs in der Weise vorzutragen, in der er vorzutragen hätte, wenn er den Kostenvorschuss nicht erhalten hätte und er auf die Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs angewiesen wäre.
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