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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2024, 2054; IMRRS 2024, 0873
Wohnraummiete
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Augen auf bei der Kautionsabrechnung wegen Schadensersatzes
AG München, Urteil vom 22.12.2023 - 452 C 6195/22
Erklärt der Vermieter gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters die Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung der Mietsache, so setzt dies voraus, dass sich die Ansprüche vor Eintritt der Verjährung des Schadensersatzanspruchs nach § 548 Abs. 1 BGB aufrechenbar gegenüberstanden (§§ 215, 387 BGB). Wegen der erforderlichen Gleichartigkeit der Ansprüche muss somit vor Eintritt der Verjährung ein Schadensersatzanspruch auf Zahlung bestanden haben.
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