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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2024, 2114; IMRRS 2024, 0895
Rechtsanwälte
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Abgabedatum eines eEB muss in Papierakte dokumentiert werden!
BGH, Beschluss vom 29.05.2024 - I ZB 84/23
Ein Rechtsanwalt muss Vorkehrungen dafür treffen, dass ein Zustellungsdatum, das in einem von ihm abgegebenen elektronischen Empfangsbekenntnis eingetragen ist, auch in seiner - noch in Papierform geführten - Handakte dokumentiert wird. An die Zustellung anknüpfende Fristen müssen anhand der Angaben im elektronischen Empfangsbekenntnis berechnet werden.*)
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