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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2024, 2161; VPRRS 2024, 0137
Vergabe
Volltext
Beitrag in Kürze
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Bauzeitverschiebung ist kein Aufhebungsgrund!
VK Westfalen, Beschluss vom 09.07.2024 - VK 2-17/24
Öffentliche Auftraggeber können eine rechtmäßige Aufhebung grundsätzlich nicht allein auf die Verschiebung der Bauzeit stützen. Selbst durch die unter Umständen veranlassten Preisanpassungen wird der Vertrag grundsätzlich weder erweitert noch dessen wirtschaftliches Gleichgewicht gestört.
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