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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2024, 2191; IMRRS 2024, 0928
Beitrag in Kürze
Wohnungseigentum
Anspruch auf Rückbau eines Fensters?
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 12.07.2024 - 980a C 26/23 WEG
1. Ist ein Beschluss als bloße Aufforderung zu verstehen, ohne damit eine Leistungspflicht konstitutiv begründen zu wollen, sind bei einer Anfechtung eines solchen Beschlusses nur formelle Mängel zu prüfen.
2. Entstehen durch eine bauliche Veränderung keinem Miteigentümer Nachteile, ist die Veränderung zu genehmigen.
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