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IBRRS 2024, 2458; IMRRS 2024, 1033
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Genehmigung der Gesamtabrechnung meint nur Festlegen der Vor- und Nachschüsse!
BGH, Urteil vom 19.07.2024 - V ZR 102/23
Ein nach dem 30.11.2020 gefasster Beschluss, durch den „die Gesamtabrechnung und die daraus resultierenden Einzelabrechnungen des Hausgeldes“ genehmigt werden, ist nächstliegend dahingehend auszulegen, dass die Wohnungseigentümer damit lediglich die Höhe der in den Einzelabrechnungen ausgewiesenen Nachschüsse oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse festlegen wollen (Fortführung von Senat, Beschluss vom 25.10.2023 - V ZB 9/23, Rz. 14, IMR 2024, 62 = NZM 2024, 42).*)
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