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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2024, 2637; IMRRS 2024, 1163; IVRRS 2024, 0478
Mit Beitrag
Öffentliches Recht
Unbelasteter Bodenaushub ist kein Abfall!
VGH Bayern, Beschluss vom 13.09.2023 - 12 ZB 22.1814
1. Unbelasteter Bodenaushub unterfällt nicht dem subjektivem Abfallbegriff, wenn ein neuer Verwendungszweck unmittelbar an die Stelle eines früheren tritt (hier: Herstellung eines Lärmschutzwalls).
2. Auch eine mehrjährige Verzögerung der Realisierung des neuen Zwecks lässt die neue Zweckbestimmung nicht ohne Weiteres entfallen.
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