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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2024, 2768; IMRRS 2024, 1339
Mit Beitrag
Wohnraummiete
Kein Hinnehmen des Vermieterstandpunkts durch freiwilligen Auszug
BGH, Beschluss vom 13.08.2024 - VIII ZR 255/21
1. Allein der freiwillige Auszug des Wohnungsmieters erlaubt - anders als der Ausgleich einer streitgegenständlichen Forderung durch den Beklagten sonst - keinen sicheren Rückschluss darauf, dass der Rechtsstandpunkt der Gegenpartei hingenommen wird. Vielmehr kann der Auszug auch auf ganz andere Weise motiviert sein.
2. Es bleibt offen, ob ein Nachzahlungsbetrag aus einer Betriebskostenabrechnung bei der Berechnung des Zahlungsrückstands i.S.v. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB zu berücksichtigen ist.
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