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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2024, 2816
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Wer keine Genehmigung einholt, begeht eine Berufspflichtverletzung!
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.09.2024 - 21 A 828/23
1. Ein Vermessungsingenieur kann sich nach einer Änderung des Berufsrechts nicht auf eine frühere rechtswidrige Verwaltungspraxis berufen (hier: rückwirkende Erteilung von Vermessungsgenehmigungen).
2. Bei der Ahndung schuldhafter Berufspflichtverletzungen besteht kein Entschließungsermessen.
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