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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2024, 3104; IMRRS 2024, 1309
Beitrag in Kürze
Wohnungseigentum
Keine grundsätzliche Genehmigung von Balkonkraftwerken
LG Berlin II, Urteil vom 18.06.2024 - 56 S 9/24 WEG
1. Ein Grundlagenbeschluss, durch den die Gemeinschaft grundsätzlich das Anbringen von Balkonkraftwerken an den äußeren Balkonbrüstungen/an der straßenseitigen Fassade genehmigt, ist nichtig.
2. Eine in der Gemeinschaftsordnung vorgesehene Aufrechterhaltung des äußeren Erscheinungsbilds des Gebäudes kann nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur allstimmig abgeändert werden.
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