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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2024, 3161; IMRRS 2024, 1328
Beitrag in Kürze
Wohnraummiete
Keine Vorratskündigungen wegen Eigenbedarfs
LG Berlin II, Urteil vom 23.07.2024 - 65 S 99/24
Eine nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgte Nutzungsabsicht trägt keine Eigenbedarfskündigung. Der Nutzungswunsch muss vielmehr in einem zeitlichen Zusammenhang zur Kündigung stehen und sich so weit „verdichtet“ haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Nutzung besteht; sog. Vorratskündigungen sind unzulässig.
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