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IBRRS 2024, 3331; IMRRS 2024, 1413; IVRRS 2024, 0603
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Rechtsanwälte
Arbeitsüberlastung = Fristverlängerung?
BGH, Beschluss vom 23.10.2024 - IV ZB 20/24
An die Darlegung eines erheblichen Grunds für die Notwendigkeit der Fristverlängerung dürfen bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist keine hohen Anforderungen gestellt werden. Daher reicht der bloße Hinweis auf eine Arbeitsüberlastung zur Feststellung eines erheblichen Grunds aus, ohne dass es einer weiteren Substanziierung oder Glaubhaftmachung bedarf.
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