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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2024, 3402
Beitrag in Kürze
Öffentliches Baurecht
Eigentümer trägt Beweislast für Bestandsschutz!
VGH Bayern, Beschluss vom 20.09.2024 - 1 CS 24.1020
1. Beruft sich ein betroffener Eigentümer gegenüber einer bauordnungsrechtlichen Eingriffsmaßnahme als ihm zugutekommende Einwendung auf Bestandsschutz so trägt dieser hierfür die Darlegungslast sowie die materielle Beweislast und damit das Risiko der Nichterweislichkeit.
2. Für sich gesehen genehmigungsfreie Teile eines Vorhabens werden von der Baugenehmigungspflicht erfasst, wenn sie unselbständige Teile eines genehmigungspflichtigen Gesamtvorhabens sind und mit diesem eine Einheit bilden.
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