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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2024, 3532
Mit Beitrag
Bauvertrag
Anordnung nach § 1 Abs. 3 VOB/B muss in Textform erfolgen!
OLG Schleswig, Beschluss vom 12.12.2022 - 1 U 54/22
1. Soll ein Fahrstuhlschacht nicht mehr, wie im Vertrag vereinbart, aus Betonfertigelementen hergestellt werden, sondern an Ort und Stelle aus Beton gegossen werden, liegt darin eine Änderung des Bauentwurfs.
2. Der Auftraggeber ist nach § 1 Abs. 3 VOB/B befugt, Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen. Dieses Anordnungsrecht findet seine Grenze dort, wo die geänderte Ausführung für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Er muss sie nicht ausführen, wenn sein Betrieb nicht darauf ausgerichtet ist.
3. Auch im VOB/B-Vertrag bedarf die Anordnung des Auftraggebers zur Ausführung einer geänderten Leistung der Textform.