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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2024, 3692; IMRRS 2024, 1569
Wohnraummiete
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Mit Beitrag
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Fristlose Kündigung wegen Verzugs mit Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnung?
AG Brandenburg, Urteil vom 20.12.2024 - 33 C 33/24
Nachzahlungsforderungen aus Betriebskostenabrechnungen gehören zwar nicht ohne Weiteres zur (laufend zu zahlenden) Miete, so dass ein Verzug aus einer Nebenkostenabrechnung eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB wohl grundsätzlich noch nicht rechtfertigen kann, jedoch kann eine Rückstandshöhe von mindestens zwei Monatsmieten eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB rechtfertigen.*)
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