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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 0067; IMRRS 2025, 0027; IVRRS 2025, 0014
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Prozessuales
Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten bei Vergleich?
OLG Braunschweig, Beschluss vom 21.11.2024 - 8 U 116/17
Schließen die Parteien ohne Beteiligung des Nebenintervenienten einen Vergleich, führt der Grundsatz der Kostenparallelität dazu, dass der Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten inhaltlich dem Kostenerstattungsanspruch entspricht, den die von ihm unterstützte Hauptpartei gegen den Gegner hat. Die Regelung in § 101 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 98 Abs. 1 ZPO ist zwingend.*)
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