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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 0103; IMRRS 2025, 0044; IVRRS 2025, 0025
Beitrag in Kürze
Prozessuales
Wer den Auslagenvorschuss nicht einzahlt, verliert!
OLG Dresden, Beschluss vom 06.02.2024 - 22 U 1143/23
1. Ein Privatgutachten ist - nur - qualifizierter Parteivortrag. Stehen die Mangelumstände (als Teil des Haftungsgrunds) im Streit, bedarf es der Klärung im Wege des Strengbeweises mit einem der Strengbeweismittel (hier: Sachverständigenbeweis).
2. Zahlt die beweisbelastete Partei den Vorschuss für das Gutachten des Gerichtssachverständigen nicht ein, ergeht eine Beweislastentscheidung zu ihren Lasten.
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