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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 0114; IMRRS 2025, 0046; IVRRS 2025, 0026
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Prozessuales
Gebührenstreitwert für Mängelbeseitigungsklage?
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2024 - 19 W 80/24
Verlangt ein Besteller von einem Bauunternehmer die Beseitigung von Mängeln, richtet sich der Gebührenstreitwert nach den objektiven - vom Besteller aufzuwendenden - Beseitigungskosten. Der Unternehmer kann nicht geltend machen, dass ihm bei eigener Mängelbeseitigung geringere Kosten entstehen würden (sog. Angreiferinteresseprinzip).*)
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