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IBRRS 2025, 0174; IMRRS 2025, 0080
Mit Beitrag
Nachbarrecht
Gehrecht ≠ Fahrrecht!
OLG Koblenz, Urteil vom 25.07.2024 - 2 U 462/23
1. Das "Wegerecht" umfasst als Oberbegriff das "Fahrrecht" und das "Gehrecht" als jeweils eigenständige - voneinander losgelöste - Rechte.
2. Ist im Grundbuch als Grunddienstbarkeit ein Fahrrecht eingetragen und spricht auch die Eintragungsbewilligung nur von einem Recht "zu fahren", schließt dies nicht die Befugnis zum Begehen des belasteten Grundstücks ein. Dies gilt selbst dann, wenn ein Begehen des dienenden Grundstücks durch den Voreigentümer des herrschenden Grundstücks in ständiger Übung geduldet wurde.
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