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IBRRS 2025, 0210; IMRRS 2025, 0098
Wohnungseigentum
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Die Gemeinschaft kann immer noch Sammelverträge mit Kabel-Anbietern abschließen
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 17.01.2025 - 980b C 24/24 WEG
1. Auch nach Wegfall des sog. Neben- oder Betriebskostenprivilegs können die Wohnungseigentümer beschließen, für alle Eigentümer einen Sammelvertrag mit einem Kabel-Anbieter zu schließen, auch wenn vermietende Eigentümer diese Kosten nicht mehr auf ihre Mieter umlegen können und auch selbst davon nicht profitieren.
2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Kostenbelastung sehr gering ist (hier: ca. 27 Euro/Jahr).
