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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 0339
Schiedswesen
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Schiedsklage und Feststellung der Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens sind parallel möglich!
BGH, Beschluss vom 09.01.2025 - I ZB 48/24
1. Die (vorbehaltlose) Erhebung der Schiedsklage präkludiert den Schiedskläger jedenfalls nicht, mit einem statthaften Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO die Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens wegen anderer Mängel als einem Formmangel i.S.d. § 1031 Abs. 6 ZPO geltend zu machen. In der Anrufung des Schiedsgerichts kann kein Verzicht darauf erkannt werden, vor dem staatlichen Gericht die Unzuständigkeit des Schiedsgerichts geltend zu machen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 08.11.2018 - I ZB 21/18, IBR 2019, 291 = NJW 2019, 857).*)
2. Die Schiedsvereinbarung ist grundsätzlich unabhängig von der Wirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen der Parteien über das Schiedsverfahren.*)
